Heilpraktiker Zusatzversicherung: kompakter Blick auf wichtige Details vor Vertragsabschluss
Immer mehr Deutsche nutzen das naturheilkundliche Behandlungsspektrum als Alternative zur klassischen Schulmedizin. Die Heilkraft der Natur steht im Mittelpunkt dieser alternativen Form der Gesundheitsversorgung. Aktuelle, repräsentative Umfragen zeigen, dass jeden Tag knapp 130.000 Patienten einen Heilpraktiker aufsuchen. 50 % dieser Patienten sind Selbstzahler, der Rest nutzt das Angebot seiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder aber eine Heilpraktiker Zusatzversicherung für die Kostenübernahme. Was aber ist beim Abschluss einer Heilpraktiker Zusatzversicherung zu beachten? Welche Leistungen sind inbegriffen und für wen steht diese alternative Gesundheitsoption zur Verfügung?
Welche Leistungsbereiche zählen zur Heilpraktiker Zusatzversicherung?
Generell ist mit Blick auf den konkret nutzbaren Leistungsbereich einer Heilpraktiker Zusatzversicherung darauf zu achten, ob eine gewählte Police nur Zahlungen für Behandlungen bei einem Heilpraktiker leistet oder auch für Besuche bei Ärzten für Naturheilverfahren. Sind beide Optionen mit einer Versicherung abgedeckt, können Versicherte auf ein größeres naturheilkundliches Leistungsspektrum zurückgreifen. Andernfalls wäre der Besuch bei einem Arzt für Naturheilverfahren mit weiteren Kosten verbunden.
Eine Pauschalisierung von Leistungen ist nicht möglich
Pauschalisieren lassen sich die Leistungen nicht, da sie von Anbieter zu Anbieter und auch von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sein können. Daher gilt es, Heilpraktiker Zusatzversicherungen zu vergleichen und mit Blick auf die eigenen Anforderungen eine optimale Lösung zu wählen. Generell werden Behandlungs- bzw. Untersuchungsmethoden von einer Heilpraktiker Zusatzversicherung übernommen, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder besser noch im so genannten Hufeland-Verzeichnung aufgelistet sind. In der Praxis ist es so, dass es bei der letztgenannten Grundlage aufgrund ihrer Aktualität weniger oft zu Problemen bei der Abrechnung kommt. Grundsätzlich erstattungsfähig sind auch Kosten bis zur maximalen Höhe der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Folgende Behandlungsbereiche können durch eine Heilpraktiker Zusatzversicherung abgedeckt werden, wobei die Kostenübernahme im Vertrag sehr genau geregelt wird:
- Chiropraktik
- Akupunktur
- traditionelle chinesische Medizin
- Aromatherapie
- Bioresonanztherapie
- homöopathische Therapien
- Elektrotherapie
- Osteopathie
- ggf. Eigenbluttherapie
In welcher Höhe übernimmt eine Heilpraktiker Zusatzversicherung Kosten?
Ob die Behandlungskosten zu einem bestimmten prozentualen Betrag oder voll übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ferner kann es sein, dass die Übernahme von Behandlungskosten für Heilpraktiker im Jahr mit einem bestimmten Betrag gedeckelt wird. Bevor ein Heilpraktiker aufgesucht wird, ist zu klären, nach welcher Ordnung er abrechnet bzw. ob er dies völlig frei tut. In diesem Fall kann zu Problemen bei der Übernahme der Kosten durch die Heilpraktiker Zusatzversicherung kommen. In einigen Tarifen können auch Heilmittel wie Lesehilfen beinhaltet sein, das ist aber die Ausnahme.
Wie lang ist die Laufzeit einer Heilpraktiker Zusatzversicherung?
Viele Anbieter von Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Behandlungen sehen eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vor. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Für eine Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zu rechnen. Ein Sonderkündigungsrecht lässt sich nur dann nutzen, wenn die Beiträge ohne nennenswerte Verbesserungen des Leistungsangebots angehoben werden. Beim Abschluss einer Heilpraktiker Zusatzversicherung ist häufig mit einer Wartezeit zu rechnen, die bis zu drei Monate betragen kann. Während dieser Zeit können keine naturheilkundlichen Behandlungskosten übernommen werden.
Kann eine Heilpraktiker Zusatzversicherung mit einer Vorerkrankung abgeschlossen werden?
Grundsätzlich ist dies möglich, wobei ohnehin im Zuge einer notwendigen Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen gemacht werden müssen. Diese können höhere Beiträge durch einen Risikozuschlag zur Folge haben. Es kann aber auch passieren, dass ein Versicherer einen Antragsteller aufgrund diverser Vorerkrankungen ablehnt. In jedem Fall sollte bei der Gesundheitsprüfung nichts verschwiegen werden, da ansonsten der Versicherungsschutz erlöschen kann.
Vorerkrankungen sind nur dann 'mitversichert', wenn sie dem Versicherer bekannt sind und er somit das Risiko einkalkulieren konnte. Für chronisch Kranke kann es schwer werden, eine leistungsstarke Heilpraktiker Zusatzversicherung abzuschließen. Auf der Suche nach Alternativen rücken Tarife mit einfachen Gesundheitsfragen in den Fokus, die mit geringeren Aufnahmehürden gleichzusetzen sind. Aktuell gibt es nur eine Heilpraktiker Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Für die Aufnahme in eine solche Zusatzversicherung sind auch bestimmte Altersgrenzen zu beachten.
Können nur gesetzlich Versicherte eine Heilpraktiker Zusatzversicherung abschließen?
Ein Blick auf das aktuelle Angebot für Heilpraktiker Zusatzversicherungen zeigt, dass nur wenige Versicherer Policen für Privatversicherte anbieten. Zwar sehen private Krankenversicherungspolicen in der Regel auch keine naturheilkundlichen Bausteine vor, sie können aber im Zuge der Tarifindividualisierung gewählt werden. In der Praxis ist es so, dass die meisten privaten Zusatzversicherer keine privaten Krankenversicherten aufnehmen. Insofern richtet sich eine Heilpraktiker Zusatzversicherung in erster Linie an gesetzlich Krankenversicherte, die ein alternatives Behandlungsspektrum mit absichern lassen wollen. Zu prüfen ist allerdings, in welchem Rahmen die eigene gesetzliche Krankenversicherung Leistungen beim Heilpraktiker übernimmt. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für bestimmte Behandlungen. Dieses Angebot hält sich aber in überschaubaren Grenzen, weshalb der Abschluss einer Heilpraktiker Zusatzversicherung prüfenswert ist. Auszahlen wird sich eine solche Police dann, wenn regelmäßig naturheilkundliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Für den Versicherten sollte sie sich im Idealfall spürbar durch eine verbesserte Gesundheit lohnen!