Worüber müssen Sie den Versicherer in Kenntnis setzen?

Die Pflicht des Versicherungsnehmers

Tritt der Leistungsfall ein, setzen Sie den Versicherer in Kenntnis und reichen die Rechnungen ein.

Außerdem gibt es noch einige andere Dinge, die Sie der Versicherungsgesellschaft unbedingt mitteilen müssen. Dies betrifft alle Änderungen, die sich im persönlichen Bereich ergeben wie zum Beispiel eine Adressänderung oder eine Namensänderung.

Im Versicherungsvertrag ist genau geregelt, was Sie der Versicherung mitteilen müssen. Viele Dinge haben unmittelbare Auswirkungen auf die Versicherung und ihre Leistungen. Das betrifft vor allem solche Veränderungen, die sich auf Ihren Gesundheitszustand beziehen.

Alle Kontaktadressen wie Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen grundsätzlich immer aktuell sein, damit sie den Versicherer jederzeit erreichen können. 

Fordern Sie Ihr kostenfreies und unverbindliches Angebot an.
Nützliche Informationen:
Premium Vertragsschutz
Vertragsschutz Premium

Mit unserem Vertragsschutz und Klartext gehen Sie auf Nummer sicher. Jetzt kostenfrei zur Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung erhalten.

Zum Vertragsschutz
Entscheidungshilfen für die Wahl einer Krankenhauszusatzversicherung
Antworten auf Ihre Fragen

Sie haben noch Fragen zu der Heilpraktiker-Zusatzversicherung und Brillenversicherung? 

Zu den Antworten
Aktuelle Meldungen rund um Krankenhauszusatzversicherung
Aktuelle Meldungen

Informieren Sie sich anhand der aktuellen Meldungen rund um die Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung.

Zu aktuelle Meldungen
Leistungen im Blick
Leistungen auf einen Blick

Die Tarifleistungen der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung auf einen Blick für eine optimale Absicherung.

Leistungsübersicht