Worüber müssen Sie den Versicherer in Kenntnis setzen?
Die Pflicht des Versicherungsnehmers
Tritt der Leistungsfall ein, setzen Sie den Versicherer in Kenntnis und reichen die Rechnungen ein.
Außerdem gibt es noch einige andere Dinge, die Sie der Versicherungsgesellschaft unbedingt mitteilen müssen. Dies betrifft alle Änderungen, die sich im persönlichen Bereich ergeben wie zum Beispiel eine Adressänderung oder eine Namensänderung.
Im Versicherungsvertrag ist genau geregelt, was Sie der Versicherung mitteilen müssen. Viele Dinge haben unmittelbare Auswirkungen auf die Versicherung und ihre Leistungen. Das betrifft vor allem solche Veränderungen, die sich auf Ihren Gesundheitszustand beziehen.
Alle Kontaktadressen wie Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen grundsätzlich immer aktuell sein, damit sie den Versicherer jederzeit erreichen können.