Welche Therapeuten und Ärzte dürfen die Versicherten aufsuchen?
Werden Leistungen von allen Therapeuten und Ärzte von der Zusatzversicherung übernommen?
Es können alle naturheilkundlich tätigen Ärzte und Heilpraktiker aufgesucht werden, die die Leistungen, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind, anbieten. Wer die Kosten für eine Sehhilfe erstattet bekommen möchte, kann sich an einen Optiker seiner Wahl wenden und Personen, die sich für eine Sehschärfenkorrektur mit dem Lasik Verfahren interessieren, können ebenfalls einen dafür qualifizierten Arzt eigener Wahl aufsuchen.
Viele Versicherungsgesellschaften haben eigene Listen mit Ärzten und Therapeuten, die von den Versicherungsnehmern aufgesucht werden können, die Leistungen erstattet haben möchten. Sie sollten sich im Vorfeld informieren, ob solch eine Liste vorhanden ist. Damit gehen Sie auf Nummer Sicher und müssen nicht befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben, da der Arzt, Therapeut oder Heilpraktiker nicht von der Versicherung anerkannt ist. Außerdem muss in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont werden, dass oftmals nicht die volle Leistung, sondern nur ein Teil davon erstattet werden kann und dass der Versicherte den Restbetrag selbst zahlen muss.
Ärzte- und Therapeutenliste von Versicherungsunternehmen beachten
Es können alle naturheilkundlich tätigen Ärzte und Heilpraktiker aufgesucht werden, die die Leistungen, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind, anbieten. Wer die Kosten für eine Sehhilfe erstattet bekommen möchte, kann sich an einen Optiker seiner Wahl wenden und Personen, die sich für eine Sehschärfenkorrektur mit dem Lasik Verfahren interessieren, können ebenfalls einen dafür qualifizierten Arzt eigener Wahl aufsuchen.
Viele Versicherungsgesellschaften haben eigene Listen mit Ärzten und Therapeuten, die von den Versicherungsnehmern aufgesucht werden können, die Leistungen erstattet haben möchten. Sie sollten sich im Vorfeld informieren, ob solch eine Liste vorhanden ist. Damit gehen Sie auf Nummer Sicher und müssen nicht befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben, da der Arzt, Therapeut oder Heilpraktiker nicht von der Versicherung anerkannt ist. Außerdem muss in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont werden, dass oftmals nicht die volle Leistung, sondern nur ein Teil davon erstattet werden kann und dass der Versicherte den Restbetrag selbst zahlen muss.