Welche Leistungen übernimmt die Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung nicht?
Mit dem richtigen Tarif bestens abgesichert sein.
Wer eine Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung abgeschlossen hat, muss dennoch damit rechnen, dass er bestimmte Leistungen oder zumindest Teile davon selbst bezahlen muss. Wie viel das ist, hängt vom gewählten Tarif und den Versicherungsbausteinen ab.
Es sind alle Leistungen von der Kostenübernahme ausgeschlossen, die vertraglich nicht vereinbart wurden. Andere Leistungen werden nur bis zu einer Höchstgrenze erstattet. Alles, war darüber liegt, muss der Versicherte aus eigener Tasche zahlen.
Wer dies nicht möchte, muss auf preiswertere Alternativen ausweichen. Eine diesbezügliche Entscheidung obliegt immer dem Versicherten, denn die Versicherung macht hier keinerlei Vorschriften. Wer in diesem Zusammenhang feststellt, dass die Kostenübernahme zu gering ausfällt, sollte in einen anderen Tarif wechseln oder die vorhandenen Versicherungsbausteine entsprechend anpassen.
Bei einer geplanten Behandlung durch einen Heilpraktiker oder durch einen naturheilkundlich orientierten Arzt ist im Vorfeld unbedingt darauf zu achten, welche Methoden von der Versicherung bezahlt werden, in welcher Höhe dies geschieht und welche Methoden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.