Was ist bei der Kündigung und beim Wechsel der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung zu beachten?
Was vor der Kündigung beachtet werden sollte.
Jeder Versicherte hat das Recht, seine Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung zu kündigen und zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in einen anderen Tarif zu wechseln. Wer dies tun möchte, muss allerdings die Kündigungsfristen bei der aktuellen Versicherung beachten, denn ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherten nur zu, wenn es wirklich triftige Gründe dafür gibt.
Vor der Kündigung ist es wichtig, im Versicherungsvertrag nachzuschauen, wie die Fristen sind und was es bei der Kündigung zu beachten gibt. Viele Versicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Eine Kündigung muss in der Regel bis spätestens 3 Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres vorliegen. Dabei ist es sehr wichtig zu wissen, dass das Versicherungsjahr nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist, es sei denn, der Kunde hat die Versicherung am 1. Januar abgeschlossen. Wer zum Beispiel eine Versicherung zum 1. Juni abschließt, bei dem endet das Versicherungsjahr am 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Die Kündigung müsste dann spätestens am 28. Februar bei der Versicherung vorliegen. Ansonsten wird sie erst ein Jahr später wirksam. Es empfiehlt sich, die Kündigung immer per Einschreiben und mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis zu haben, dass sie bei der Versicherung ordnungsgemäß und pünktlich eingegangen ist.
Der richtige Zeitpunkt der Kündigung.
Die Versicherung sollte erst dann gekündigt werden, wenn eine neue Versicherung abgeschlossen wurde. Bei diesem Abschluss müssen erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden, nach denen der Versicherer die Einstufung vornehmen kann. Hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert, muss der Kunde unter Umständen damit rechnen, dass er bei der neuen Versicherung Risikozuschläge zahlen muss. Dies sollte bei einem Wechsel niemals außer Acht gelassen werden. Die neue Versicherung könnte den Antrag auch ablehnen, wenn triftige Gründe gegen eine Versicherung sprechen. Wer dann vorzeitig gekündigt hat, steht schnell ohne Versicherung da.
Das Sonderkündigungsrecht
Neben der regulären Kündigung gibt es das Sonderkündigungsrecht. Dies gilt aber nicht in jedem Falle, sondern nur, wenn wirklich gewichtige Gründe vorliegen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, sei es nun planmäßig oder außerplanmäßig. In der Regel muss die Kündigung dann spätestens innerhalb von 4 Wochen erfolgen, um noch rechtzeitig wirksam zu werden.