Ist die Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung steuerlich absetzbar?
Kann eine Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung steuerlich abgesetzt werden?
Eine steuerliche Absetzbarkeit der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung ist in der Regel nicht gegeben. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige und Freiberufler. Sie können zwar einen bestimmten Teil der jährlichen Kosten für ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung geltend machen, aber meistens nur in einem Umfang und in einer Höhe, die in etwa der gesetzlichen Grundabsicherung entspricht. Die Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung fällt in der Regel nicht darunter. Eine steuerliche Absetzbarkeit wäre nur gegeben, wenn der jährlich für die Krankenversicherung vorgesehene Betrag noch nicht durch andere Bausteine der Krankenversicherung ausgeschöpft ist. Bei aller Wichtigkeit der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung sollte deshalb immer bedacht werden, dass es sich um eine nachrangige Versicherung handelt und dass die Grundabsicherung im Krankheitsfall immer Vorrang hat.